Sind Unwetterschäden auf der Terrasse versichert?

Sind Unwetterschäden auf der Terrasse versichert? Foto: Finn Jørgensen
Blitz und Donner, Hagel, Sturm und Starkregen sind bei uns im Sommer leider keine Seltenheit. Während wir uns im Haus in Sicherheit bringen können, ist der Garten oder Balkon den Naturgewalten ungeschützt ausgesetzt.

Wie können Sie Ihren Garten und Ihr Inventar schützen? Was tun, wenn der Schaden groß ist? Und wann zahlt die Versicherung?
„Das Wetter spielt verrückt!“ ist mittlerweile leider nicht mehr einfach so daher gesagt. Starkregen, orkanartige Stürme und faustgroße Hagelkörner können großen Schaden an Haus und Garten anrichten. Die richtige Versicherung ist daher ein wichtiger Baustein der Schadensvorsorge. Unwetterschäden sind grundsätzlich im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung, bis zu einer im Vertrag festgelegten Versicherungssumme, versichert. Abgedeckt sind dabei Schäden durch Sturm, Hagel sowie Regen, Schmelzwasser und Schneedruck. Häufig werden diese Schäden unter dem Begriff Sturmschadenversicherung zusammengefasst.

Bewegliche Gegenstände, z.B. Gartenmöbel und Geräte auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten, die auch bestimmungsgemäß dort verwendet und belassen werden, sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung versichert. Schäden an Balkongeländern, Terrassengeländern, Topf- und Terrassenpflanzen sind in den meisten Eigenheim-Produkten gedeckt. Gartenpflanzen (Bäume, Hecken, Sträucher) müssen oft zusätzlich versichert werden. Auch Außenanlagen wie Hochbeete, Pools, Whirlpools, Teiche, und Gartenhäuschen müssen in der Regel extra in die Polizze eingeschlossen werden. Grundstückseinfriedungen, also Gartenzäune und -mauern, sind ebenfalls nicht in jeder Polizze automatisch versichert. Auch die Einschränkung der Deckung auf einzelne Schadenursachen (z.B. Unwetterschäden) ist möglich.

Achtung bei Mietwohnungen
Vorsicht ist geboten, wenn Sie Mieter einer Wohnung mit kleinem Garten sind. Fälschlicherweise nehmen viele Mieter an, dass Gartenmöbel und -geräte automatisch in ihrer Haushaltsversicherung versichert sind. Bei vielen Polizzen ist das aber nicht der Fall. Gartenmöbel und -geräte müssen meist extra eingeschlossen bzw. im Rahmen eines sogenannten Gartenbündels versichert werden.

Balkon & Terrasse
Unterschiedliche Bedingungen gelten auch für Balkon und Terrasse. Oftmals sind etwa Kübelpflanzen auf dem Balkon in der Haushaltsversicherung mitversichert, stehen die selben Pflanzen hingegen auf einer Terrasse besteht möglicherweise kein Versicherungsschutz.

Vorsorgen & Schaden minimieren
Bei drohendem Unwetter oder Sturm sollten Sie potenzielle Schadenquellen beseitigen, alle frei beweglichen Gegenstände soweit wie möglich in Sicherheit bringen oder befestigen, Fenster, Balkon- und Terrassentüren schließen und Markisen einfahren. Viele Versicherungen bieten mittlerweile Unwetterwarnungen per SMS an, welche zeitgerecht über drohende Unwetter in Ihrer Region informieren und es Ihnen ermöglichen rechtzeitig zu reagieren. In jedem Fall haben Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, die Auswirkungen des Schadens möglichst gering zu halten.
Die Unterschiede zwischen den Versicherungen, vor allem was genau in welchem Ausmaß gedeckt ist, sind groß.

Fragen Sie Ihren EFM Versicherungsmakler – er berät Sie gerne und kann Sie detailliert über Ihren persönlichen Versicherungsschutz informieren.

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