Freispruch in allen Fällen im LKH

Freispruch in allen Fällen im LKH Foto: Klinik Diakonissen Schladming/ Christoph Huber
Schladming: Insgesamt wurden von der Staatsanwaltschaft zehn geburtshilfliche Fälle strafrechtlich untersucht.

In fünf Fällen wurden die Untersuchungen gegen die Klinik bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In den anderen fünf Fällen hat das Gericht nun alle Angeklagten freigesprochen.

Die Fälle im Strafantrag haben sich auf Geburten zwischen 2010 und 2014 bezogen. Die lückenlose Klärung der geburtshilflichen Fälle war stets der Anspruch der Klinik Diakonissen Schladming. Die Klinik Diakonissen Schladming bedauert ausdrücklich die aufgetretenen Probleme im Zuge der genannten Geburten – unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorlag oder nicht. In zwei Fällen wurde auch eine zivilrechtliche Einigung mit den betroffenen Familien herbeigeführt.

"Von einer Verurteilung weit weg"

Richter Roman Weiß meinte in seiner Begründung, dass im Strafrecht nun mal eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vorliegen muss, dass der Schaden nicht entstanden wäre. Das sei in dem Fall keineswegs gegeben: "Von einer Verurteilung sind wir weit, weit weg,“ so der Richter in seinen Ausführungen. Der Gutachter erklärte, dass die Komplikationen auch im Beisein eines Facharztes zu den vorliegenden Folgen geführt hätten. Alle Beteiligten haben "lege artis" gehandelt.

„Natürlich sind wir froh über diesen Freispruch. Seit Jahren setzen wir uns für eine positive Reputation unserer Geburtshilfe ein. Die mehrfachen behördlichen Überprüfungen im Zeitraum seit 2015 führten zu keinerlei Beanstandungen. Mit diesem Freispruch können wir nun unserem Anspruch, werdende Mütter bestmöglich zu begleiten, weiterhin nachkommen. Die Hebammen und Ärzte leisten sehr gute Arbeit, das soll die Bevölkerung auch wissen“, so der Pressesprecher der Klinik Diakonissen Schladming Mag. Martin Reif.

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