Betrugsszene arbeitet auf Hochtouren
- verfasst von Alfred Stadlmann
- Leute
Hauptsächlich versuchen es diese Gauner bei der älteren Generation. Da gibt es jene Abzocker, die sich telefonisch etwa als Microsoft Mitarbeiter ausgeben, die auf dem Laptop/PC Schadsoftware des voraussichtlichen Opfers entdeckt haben und diese nun – bei eingeschalteter Kamera des Computers – entfernen wollen. Bei dieser „Hilfsaktion“ werden aber mehr die Wohnsituation und darin befindliche Wertgegenstände ausgespäht. Oder sie treten als falsche Polizisten auf und wollen etwaige Wertgegenstände „vorsorglich“ in Sicherheit bringen.
Falls Sie in diesen Tagen eine SMS mit dem Text „Wir konnten Ihr Paket nicht liefern“ erhalten, so ist das ebenfalls ein Betrugsversuch. Über einen in der SMS angeführten Link gelangen Sie zu einer Aufforderung, 1 Euro für den Versand zu bezahlen. Watchlist Internet warnt: Bei dieser Benachrichtigung handelt es sich um eine Betrugsmasche. Wer diese Gebühr bezahlt, tappt in eine teure Abo-Falle.
Was passiert, wenn Sie auf den Link klicken?
Sie werden zu einem gefälschten Status einer Sendungsverfolgung geführt. In dieser gefälschten Information wird behauptet, dass Ihr Paket in Wien angehalten wurde und noch 1 Euro für den Versand bezahlt werden muss. Die Zahlung kann direkt auf der Website per Kreditkarte getätigt werden.
Wer auf das Feld „ZUR ZAHLUNG“ klickt, wird nach persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer gefragt und schließlich aufgefordert, 1 Euro per Kreditkarte zu bezahlen. Doch Vorsicht: Im Kleingedruckten am Ende der Website steht, dass Sie mit der Zahlung dieses Betrags ein Abo abschließen, das monatlich zwischen 60-90 Euro kostet.
Sie haben bezahlt?
Da dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, haben Sie gute Aussichten bisher abgebuchte Beträge zurückzubekommen. So gehen Sie am besten vor:
Suchen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nach Kontaktmöglichkeiten.
Kontaktieren Sie den unseriösen Abo-Anbieter und fordern Sie eine umgehende Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde.
Gehen die unseriösen Abo-Anbieter nicht auf Ihre Forderung ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.
Quelle: Watchlist Internet