Polizei warnt vor Silvesterfeuerwerk

Empfehlung Polizei warnt vor Silvesterfeuerwerk
Die polizeilichen Erfahrungen vergangener Jahre haben leider gezeigt, dass es schon Tage vor dem Jahreswechsel zu Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Abfeuern von Feuerwerkskörpern kommt.

Auch beim Jahreswechsel werden Millionen Raketen, Kracher und Böller gezündet. Feuerwerkskörper und Raketen sind aber Sprengstoff.

Alljährlich müssen Personen mit schweren Hörschäden von Silvesterknallern in Krankenhäusern behandelt werden.

Ein Teil davon bleibt dauerhaft schwerhörig. Andere erleiden schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und sogar den Verlust von Körperteilen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, Verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen, Angstreaktionen bei Kindern, sondern auch erhebliche Sachschäden. Aber auch unzählige Haustiere, die vor der Knallerei flüchten, angefahren, getötet oder verletzt in Tierheimen landen, zählen zu den Opfern.

Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände in Kategorien mit beispielhafter Aufzählung. Kategorien müssen auf der Verpackung angegeben sein.

Kategorie F1 dürfen nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr besessen und verwendet werden:

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.

Kategorie F2 dürfen nur von Personen ab dem 16. Lebensjahr besessen und verwendet werden:

Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, wie Knallkörper, Batterien, Raketen, Fontänen, Bengalfackeln

Kategorie F3 dürfen nur von Personen ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden, die über eine Fachkenntnis und Bewilligung der Behörde besitzen:

Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, wie F2, allerdings etwas größer (höhere) Nettoexplosivstoffmassen

Kategorie F4 dürfen nur von Personen ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden, die über eine Fachkenntnis und Bewilligung der Behörde besitzen:

Die Kategorien müssen auf der Verpackung angegeben werden.

Pyrotechnische Gegenstände sind ab der Kategorie F 2 im Ortsgebiet generell verboten, es sei denn, dass der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnimmt. Eine derartige Ausnahme gibt es für das Stadtgebiet von Graz nicht und ist daher ausnahmslos verboten.

Ein generelles Verbot besteht auch in der Nähe von großen Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten. Im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen.

Sicherheitstipps:

Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand

Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen, Holzhäusern, Wirtschaftsgebäuden, Wald etc.

Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere

Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten.

Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster, Dachfenster und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen.

Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten

Versager niemals ein zweites Mal anzünden, sondern mit Wasser übergießen

Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten - Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser oder Gartenschlauch.

Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.

Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

Mülltonnen, speziell die Papierabfalltonnen, sollten am Silvestertag nach Möglichkeit unter Verschluss oder an einem sicheren Ort deponiert werden

Wer gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verstößt, sofern nicht ein gerichtlich strafbares Verhalten vorliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis sechs Wochen bedroht ist.

Gerichtlich strafbare Verhalten, wie fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung und fahrlässige Brandstiftung, sind mit Geldstrafen bis zu 365 Tagessätze oder mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht.

Pyrotechnische Gegenstände, die Gegenstand einer strafbaren Handlung werden, werden von Sicherheitsorganen sichergestellt und gehen in das Eigentum des Bundes über.

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