Tag der vermissten Kinder

Empfehlung Tag der vermissten Kinder
Internationaler Tag der vermissten Kinder

Kriminalpolizei setzt Schwerpunkt auf Fahndung, Prävention und Kooperation

Der 25. Mai ist der internationale Tag der vermissten Kinder. In Österreich sind aktuell 379 Minderjährige abgängig. Die Polizei geht bei deren Auffindung immer neue Wege und setzt mit dem Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP) einen Schwerpunkt auf Ursachenforschung und Prävention bis hin zur Vernetzung mit anderen Behörden im In- und Ausland.

In der Steiermark waren mit dem Stichtag 4. Mai 2015 insgesamt 85 Personen offiziell abgängig.

Davon waren 53 Personen männlich und 32 weiblich. Von diesen Zahlen ausgegangen sind 29 Personen minderjährig und auf 18 männliche und 11 weibliche Abgängige aufgeteilt.

(Wien, 22. Mai 2015) In Österreich sind die Polizeiinspektionen, die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt (.BK) mit der Fahndung nach abgängigen Personen, umgangssprachlich „Vermisste", befasst. Die zuständigen Ermittlungseinheiten erheben die Umstände des Verschwindens, das Motiv, das Alter der vermissten Person, die rechtlichen Befugnisse und die erforderlichen Kooperationen mit weiteren involvierten Dienststellen, Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Einflussfaktoren, wie die Entwicklung des Telekommunikations- und des IT-Sektors, der Wegfall von Grenzkontrollen und die erhöhte Mobilität von Menschen, sind bei der Fahndung nach abgängigen Menschen ebenso miteinzubeziehen wie die verständlicherweise hohe Erwartungshaltung verzweifelter Angehöriger und der Bevölkerung.

Für die Abgängigkeit von Minderjährigen gibt es zahlreiche Gründe: Schulische Probleme, Konflikte mit den Erziehungsberechtigten oder auch jugendlicher Leichtsinn und Auflehnung gegen Autoritäten. Durch das Verschwinden soll oft ein „Zeichen" gesetzt werden. Die meisten Abgängigen tauchen aber erfreulicherweise innerhalb weniger Tage wieder auf.

Mit Stichtag vom 4. Mai 2015 waren in Österreich 866 Menschen als abgängig gemeldet. Davon waren 379 minderjährig. Rund ein Drittel der Abgängigen in Österreich stammt aus der Bundeshauptstadt. Erfreulicherweise kann ein Großteil der vermissten Personen wiederaufgefunden und die Fälle somit erfolgreich geklärt werden. Aus den jahrelangen Erfahrungen der Ermittler zeigt sich, dass die Gesamtzahl der abgängigen Personen in den ersten Jahren stark abnimmt. Von den derzeit 203 im Jahr 2014 Vermissten werden in fünf Jahren nur mehr etwa 20 Personen abgängig sein.

„Die Suche nach Vermissten ist ein Schwerpunkt der Kriminalpolizei. Ich bin selber Mutter und kann die Sorgen der Eltern sehr gut nachvollziehen. Denn jedes vermisste Kind ist eines zu viel!", so Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Daher wurde mit 1. September 2013 im .BK das Kompetenzzentrum für abgängige Personen geschaffen. Die Zuständigkeit des KAP erstreckt sich in erster Linie auf Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens, Servicierung der Dienststellen, Schulung, Koordination und Dialog mit Angehörigen von Vermissten. Das KAP steht auch für eine Bündelung der Informationen, Beratung sowie Präventionsarbeit.

Neben der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit ein wichtiger Bestandteil bei der Suche nach Abgängigen. Voraussetzungen für die sogenannte Öffentlichkeitsfahndung sind die gesetzlichen Bestimmungen nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Polizei setzt derzeit neben klassischen Methoden wie der Lichtbildveröffentlichung in Printmedien und Fernsehen auch zunehmend auf Neue Medien wie der Facebook-Seite des .BK, der Polizei-App und INFOSCREEN. INFOSCREEN erreicht mit ihren rund 2.000 Bildschirmen in und um die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Eisenstadt 1,4 Millionen Zuseherinnen und Zuseher pro Woche.

Rasche Unterstützung bietet auch die kostenlose Hotline „116000", mit der auch die Polizei kooperiert. Die einheitliche Rufnummer für ganz Europa richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, die von zu Hause ausgerissen sind und nicht mehr weiter wissen als auch an Eltern und Bezugspersonen, deren Kind abgängig ist oder die einen Kindesentzug bzw. eine Kindesentführung vermuten.

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