Brandlegung ist als Ursache anzunehmen
Bad Mitterndorf: Zum Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens Donnerstagmorgen, 19. März 2020, wurden die Brandursachenermittlungen von Beamten des Landeskriminalamtes Steiermark durchgeführt.
Gegen 04:30 Uhr gerieten mehrere Gebäude in Obersdorf eines landwirtschaftlichen Anwesens in Brand und wurden teilweise erheblich beschädigt. Die Feuerwehren konnten den Brand löschen, weder Tiere noch Menschen wurden verletzt. Der Gesamtschaden wird mit rund zwei Millionen Euro geschätzt.
Die Brandursachenermittlungen des Landeskriminalamtes konnte eine technische Ursache ausschließen. Eine subjektive Tathandlung also Brandlegung ist anzunehmen.
Die Ermittlungen werden fortgesetzt.
Schlagwörter