Hinweis zu den Corona-Maßnahmen
- verfasst von Pascal Kaiser
- Steiermark
Steiermark: Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.
Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.
Neuerungen ab 24. März (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/121">1. Novelle COVID-19-Basismaßnahmenverordnung):
- grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche „Indoor-Bereiche“
- Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
- Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
- Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
- Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
Arbeitsorte
- Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände)
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
- 3-G-Nachweispflicht nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)
Quarantäne: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html?faq=391759wkomfaqoverview1">Informationen zu den Bestimmungen
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