Hinweis zu den Corona-Maßnahmen

Hinweis zu den Corona-Maßnahmen Foto: Alexandra_Koch
Steiermark: Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.

Neuerungen ab 24. März (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/121">1. Novelle COVID-19-Basismaßnahmenverordnung):

  • grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche „Indoor-Bereiche“
  • Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
  • Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
    • Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
    • Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit) 

Arbeitsorte

  • Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände) 
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht. 
  • 3-G-Nachweispflicht nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)

Quarantäne: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html?faq=391759wkomfaqoverview1">Informationen zu den Bestimmungen

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