Neue Flächenwidmung für Liezen Ost

In der zukünftigen „Gewerbezone Ost“ befinden sich nur mehr ganz vereinzelt Betriebe, die rechtlich gesehen eine Einkaufszentrumseigenschaft aufweisen - siehe gelb markierte Flächen. In der zukünftigen „Gewerbezone Ost“ befinden sich nur mehr ganz vereinzelt Betriebe, die rechtlich gesehen eine Einkaufszentrumseigenschaft aufweisen - siehe gelb markierte Flächen.
Liezen: Raumplanerische Neuorientierung im Zuge der Gemeindefusionierung

Alle aufgrund der Gemeindestrukturreform 2015 entstandenen „neuen Gemeinden“, so auch die „neue Stadtgemeinde Liezen“, sind nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes verpflichtet, einen neuen Flächenwidmungsplan zu erstellen.

Die Stadt Liezen hat mit der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages bereits vor einem Jahr, exakt am 1. Oktober 2016, mit dem Aufruf des Bürgermeisters zur Bekanntgabe von Planungswünschen und Planungsinteressen begonnen.

Für die kommende Sitzung des Gemeinderates am 5. Oktober 2017 ist vorgesehen, den Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes zu beschließen und diesen danach für über acht Wochen zur Einsichtnahme für alle Grundstückseigentümer aufzulegen. Innerhalb dieser acht Wochen besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen diesen Planentwurf zu erheben.

Neben einzelnen gesetzlich erforderlichen Anpassungen ist die Neubetrachtung der so genannten „Handelszone Ost“ für die Baulandbereiche östlich des Pyhrnbaches und südlich der B320 Ennstalstraße einer der Schwerpunkte der Abänderungen in diesem neuen Flächenwidmungsplan.

So ist vorgesehen, die derzeit im Ausmaß von über 20 Hektar großen „Flächen für Einkaufszentren“ ausgewiesenen Grundstücke im neuen Flächenwidmungsplan als „Gewerbegebiet“ festzulegen.

War es nach der rasanten Entwicklung des Handels in der Stadt Liezen Ende der 80er-Jahre erforderlich, in diesem Ortsteil für die Ansiedelung von Möbelhäusern sowie Bau- und Gartenmärkten entsprechende Flächen vorzusehen, so ist es - nicht zuletzt auch aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingen - aus der Sicht der Stadtverantwortlichen nunmehr geboten, diese Bereiche in das laut den neuen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes für derartige Betriebe vorgesehene „Gewerbegebiet“ umzuwandeln.

Im so genannten „Gewerbegebiet“ ist weiterhin die Errichtung von flächenintensiven Betrieben wie Möbel-, Einrichtungs-, Kraftfahrzeug-, Maschinen-, Baustoffhandelsbetrieben sowie von Gartencentern möglich. Seitens der Stadtplanung nicht mehr erwünscht - und in dieser Baulandkategorie auch nicht mehr zulässig - sind die Neuansiedlung von z. B. Sport, Textil- und Lebensmittelhandelsbetrieben. Dem Trend der Zeit folgend, werden derartige Betriebe nur mehr im Stadtzentrum und in den direkt anschließenden Bereichen zu genehmigen sein.

Dieser raumplanerische Schritt sollte natürlich auch dazu dienen, negative Entwicklungen außerhalb der Kernbereiche zu vermeiden und gleichzeitig die Innenstadt zu stärken. Auch die Verkehrsentwicklung auf der B320 Ennstalstraße spielt dabei keine unwesentliche Rolle.

In zwei innerhalb der letzten beiden Wochen abgehaltenen Fraktionsgesprächen haben sich alle fünf im Gemeinderat der Stadt Liezen vertretenen Parteien einstimmig und im Einvernehmen mit der für Raumplanung zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zu diesem zukunftsweisenden Schritt der Rücknahme von Einkaufszentrenflächen außerhalb des Stadtzentrums bekannt.

Dazu Bürgermeister Mag. Rudolf Hakel: „Es ist auch die Aufgabe einer Gemeinde zu wissen, wohin sich die Stadt entwickeln soll. Wir setzen mit dieser Veränderung ein maßgebliches Zeichen für die Zukunft unserer Stadt. Mit über 100.000 Quadratmeter Handelsfläche versorgt Liezen in seiner Funktion als regionaler Handelsstandort seine Bürger und jene der Region bestens. Nun soll der Fokus auf eine kontinuierliche und hochwertige Weiterentwicklung unserer Stadt gelegt werden. Der digitale Handel wird in den nächsten Jahren noch stärker den regionalen Handel schwächen - und dafür wollen wir uns rüsten!“

Dass dieser doch rigorose Schritt bei so manchen Liegenschaftseigentümern nicht auf Wohlgefallen stoßen und allenfalls auch bekämpft werden wird, ist den Mitgliedern des Gemeinderates durchaus bewusst. Für eine positive Stadtentwicklung ist aber das Gemeinwohl vor Einzelinteressen zu stellen.

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