Zwischen Hanffeld und Trafik

Zwischen Hanffeld und Trafik © BLO24
Wie sich der Markt für CBD in Österreich entwickelt

Der Markt für Hanfprodukte hat sich in Österreich in den letzten Jahren stark verändert. Rechtliche Entscheidungen, neue Vorgaben zur Besteuerung und Verschiebungen im Handel haben Auswirkungen auf Produzenten, Fachgeschäfte, Trafiken und Konsumentinnen und Konsumenten.​

Rechtlicher Rahmen und THC-Grenze

Grundlage für die aktuelle Regulierung von CBD in Österreich ist die Unterscheidung nach dem Gehalt des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 Prozent fallen unter das Suchtmittelgesetz, der Anbau, Besitz und Verkauf solcher Produkte ist verboten. Produkte mit weniger als 0,3 Prozent THC gelten dagegen nicht als Suchtmittel und können grundsätzlich legal vertrieben werden, solange keine missbrauchsgeeigneten Konzentrationen gewonnen werden können.​

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies, dass der Besitz von CBD-Produkten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent erlaubt ist. Dazu zählen etwa CBD-Öle, Tees oder Kosmetikprodukte, solange sie die genannten Grenzwerte einhalten und keine arzneilichen oder berauschenden Wirkungen beworben werden. Gleichzeitig müssen Hersteller lebensmittel- und arzneirechtliche Vorgaben beachten, wenn Produkte als Nahrungsergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden könnten.​

CBD-Blüten, Tabaksteuer und das Monopol der Trafiken

Die größte Veränderung im Markt betraf rauchbare Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt. Der Verwaltungsgerichtshof stellte in einer Entscheidung fest, dass rauchbare Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliegen. Das Bundesministerium für Finanzen leitet daraus ab, dass solche CBD-Blüten dem Tabakmonopolgesetz unterfallen und daher nur noch in staatlich konzessionierten Tabaktrafiken verkauft werden dürfen.​

Konkret bedeutet dies:
Rauchbare Hanfblüten mit weniger als 0,3 Prozent THC werden steuerlich wie andere rauchbare Produkte behandelt und mit einer Tabaksteuer von 34 Prozent belegt. Sie dürfen nach aktuellem Stand ausschließlich in Trafiken verkauft werden, die ihre Ware von behördlich bewilligten Großhändlern beziehen müssen. Für viele CBD-Fachgeschäfte, die sich zuvor auf den Verkauf solcher Blüten spezialisiert hatten, stellt diese Regelung einen tiefen Einschnitt dar, da ein wesentlicher Teil des Sortiments in dieser Form nicht mehr angeboten werden darf.​

Die Entscheidung hat zu einem deutlichen Umbruch im Vertrieb geführt. Trafiken erhalten ein neues, reguliertes Geschäftsfeld, während bisherige Fachhändler ihre Geschäftsmodelle umstellen müssen, etwa durch den Fokus auf andere Produktkategorien wie Öle, Kosmetik oder nicht rauchbare Hanfprodukte. Gleichzeitig entsteht ein Spannungsfeld, weil einzelne Verbände und Unternehmen unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, wann ein Produkt als rauchbares Erzeugnis gilt und wann es etwa als Aromaprodukt eingestuft werden kann.​

Produktkategorien zwischen Nahrung, Kosmetik und Aromaprodukt

Neben Blüten hat sich in Österreich ein breites Spektrum an CBD-Produkten entwickelt. Dazu zählen Öle, Kapseln, Tees, Kosmetik, Salben und Liquids. Je nach Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Vermarktung greifen unterschiedliche Rechtsbereiche.​

CBD-Öle aus Hanfextrakten werden rechtlich differenziert betrachtet. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel fallen sie in den Bereich der Novel-Food-Verordnung, wenn isoliertes oder angereichertes Cannabidiol verwendet wird, da Cannabidiol in dieser Form nicht als traditionelles Lebensmittel gilt. In solchen Fällen ist eine Zulassung erforderlich, weshalb Anbieter häufig auf Formulierungen als Aromaprodukt oder auf bestimmte Extraktions- und Deklarationsformen ausweichen.​

Kosmetische Produkte mit Hanfbestandteilen, etwa Cremes oder Salben, werden nach der EU-Kosmetikverordnung beurteilt. Sie dürfen verwendet werden, sofern die eingesetzten Stoffe zugelassen sind und keine verbotenen Konzentrationen von THC oder anderen kontrollierten Substanzen enthalten sind. CBD-Tees gelten dagegen meist als Lebensmittel aus getrockneten Pflanzenteilen und sind bei Einhaltung der THC-Grenze rechtlich leichter einzuordnen.​

Die Folge ist ein sehr heterogener Markt. Produzenten müssen für jede Produktkategorie prüfen, welche Grenzwerte, Kennzeichnungspflichten und Zulassungen gelten. Konsumentinnen und Konsumenten sehen im Handel oft ähnliche Produkte mit unterschiedlichen rechtlichen Begründungen, etwa „Aromaprodukt, nicht zum Verzehr bestimmt“ im Vergleich zu explizit als Lebensmittel deklarierten Produkten.​

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