Ansturm beim Arbeitsmarktservice

  • verfasst von Helge Röder
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Ansturm beim Arbeitsmarktservice Foto: Vania dos Santos
Bezirk Liezen: Die Corona Krise hat den Arbeitsmarkt im Bezirk Liezen nahezu in allen Bereichen getroffen.

Ein Rekord an Kündigungen und ein großes Interesse an der COVID-19-Kurzarbeit prägen die jüngsten Entwicklungen. Das Arbeitsmarktservice Liezen arbeitet auf Hochtouren an der Existenzsicherung für tausende Menschen in der Region.

Seit dem Beginn der Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie gab es vom 15. bis 25. März 2.224 oder einem Plus von 122,5 Prozent mehr registrierte Arbeitslose im Bezirk Liezen als noch in den Tagen davor. „So einen enormen Anstieg der Arbeitslosigkeit und das innerhalb von nur ein paar Tagen, hat es noch nie im Bezirk gegeben“, informiert Helge Röder, Leiter des AMS Liezen. „Seit Ende Februar hat sich die Zahl der arbeitsuchenden Menschen mehr als verdoppelt und wir haben noch nicht einmal das Monatsende erreicht“.

Aktuell sind mit Mittwoch, 25.03.2020 4.040 Personen arbeitslos im Bezirk Liezen gemeldet und bedeuten den höchsten Wert der letzten Jahrzehnte. Aufgrund der Krise gebe es arbeitsuchende Personen verteilt über nahezu alle wirtschaftliche Bereiche. „Branchen mit saisonalen Schwankungen bei der Beschäftigung, wie speziell im Tourismus, dem Bauwesen und der Arbeitskräfteüberlassung sind besonders betroffen“, so Röder.

Personal halten statt kündigen
Seit letzter Woche können Unternehmen die neue Covid-19-Kurzarbeitsregelung in Anspruch nehmen und beim AMS beantragen. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang bereits über 430 Unternehmen über die neue COVID-19-Kurzarbeit beraten und wir appellieren an alle Unternehmen das neue Kurzarbeitsmodell zur Sicherung der Beschäftigten zu nutzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu kündigen“, so der AMS Liezen Chef. Zur Anzahl der genauen Kurzarbeitsanträge liegen derzeit noch keine offiziellen Zahlen vor.

Die neue COVID-19-Kurzarbeit bietet nahezu allen Unternehmen – unabhängig der Größe und der Branche - die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. So können Firmen die Arbeitszeit reduzieren, Kündigungen vermeiden und bewährte Fachkräfte im Unternehmen halten. Der Kurzarbeitszeitraum beträgt maximal drei Monate, eine Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich, sofern die Krise entsprechend lange anhält. Voraussetzung für die Kurzarbeit ist grundsätzlich eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern.

Je nach Notwendigkeit kann eine Kürzung der Arbeitszeit von zehn bis 90 Prozent beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf null Prozent gesenkt werden. Das Unternehmen zahlt dann nur die Arbeitszeit, die tatsächlich geleistet wird. Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS garantiert den Betroffenen ein Nettoentgelt von 80 bis 90 Prozent, gestaffelt nach Einkommenshöhe. Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ebenfalls ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.

Der Andrang auf die neue COVID-19-Kurzarbeit ist enorm und die ersten Förderanträge wurden auch bereits gestellt. Das AMS Steiermark hat sein Förderteam bereits aufgestockt und mit der Abwicklung der unzähligen Anträge gestartet. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen wird die Bearbeitung und Prüfung der Förderbegehren einige Tage in Anspruch nehmen.

Abschließend bittet Röder um Geduld und um Verständnis für die Abarbeitung aller Anliegen. „Wir kümmern uns so rasch als möglich um alle Anliegen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit vollem Einsatz, unter keinen einfachen Rahmenbedingungen, für die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden da. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Existenzsicherung aller Anträge und Förderbegehren bzw. an der Beantwortung aller Anfragen. Ein spezieller Dank gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz in den letzten Tagen, die mit ihrer Arbeit für tausende Menschen in der Region die Existenzsicherung mit Arbeitslosengeld und Kurzarbeit sicherstellen“.

Auf der Homepage des AMS Steiermark stehen alle wichtigen Informationen und Förderunterlagen zur COVID-19-Kurzarbeit inklusive einem Kurzarbeit-Rechner sowie einem Video als Ausfüllhilfe für die Antragstellung zur Verfügung.

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