Polizei stoppt massive Temposünder
- verfasst von BLO24
- Steiermark
In drei gravierenden Fällen wurden Fahrzeuge beschlagnahmt und Führerscheine an Ort und Stelle entzogen.
Rücksichtslos durch die Baustelle
Gegen 14:35 Uhr fiel einer zivilen Motorradstreife der Landesverkehrsabteilung auf der B20 in Kapfenberg ein 20-jähriger Motorradfahrer auf, der deutlich zu schnell unterwegs war. In einem Baustellenbereich mit 30 km/h-Limit und Überholverbot überholte der junge Lenker nicht nur widerrechtlich einen Pkw, sondern beschleunigte sein Motorrad dabei auf 124 km/h. Zuvor war er bereits mit 128 km/h in einer 100er-Zone gemessen worden. Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft wurde das Motorrad des Probeführerscheinbesitzers aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag beschlagnahmt. Der Mann wird angezeigt.
171 km/h auf der Autobahn – Fluchtversuch gescheitert
Nur eine Stunde später, gegen 15:30 Uhr, stellte eine Autobahnstreife auf der A2 bei St. Stefan ob Stainz einen Motorradlenker mit 171 km/h in einem auf 100 km/h beschränkten Bereich fest. Der Versuch eines Polizisten, den 49-jährigen Tschechen mittels Handzeichen anzuhalten, blieb zunächst erfolglos. Erst nach einer Nachfahrt konnten die Beamten den Mann bei der Autobahnpolizei Unterwald stoppen. Auch in diesem Fall wurde das Motorrad beschlagnahmt, der Führerschein sofort abgenommen. Eine Anzeige folgt.
Mit Kleinkind im Auto und 93 km/h durch die Stadt
Der dritte Vorfall ereignete sich am späten Abend gegen 22:20 Uhr in Graz. Auf dem Grabengürtel, in der Unterflurtrasse, ertappten Polizisten der Polizeiinspektion Andritz einen 31-jährigen Grazer, der mit 93 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Bei der Anhaltung bemerkten die Beamten zudem, dass sich der dreijährige Sohn des Lenkers ungesichert auf der Rückbank befand. Der Führerschein wurde auch hier sofort abgenommen, eine Anzeige an die zuständige Verwaltungsbehörde erstattet.
Fazit:
Die steirische Polizei reagiert mit Konsequenz auf derartige Geschwindigkeitsdelikte. Die Kombination aus hohen Tempos und grober Fahrlässigkeit gefährdet nicht nur die Lenker selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer – und in einem Fall sogar ein Kleinkind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge und Führerscheinabnahmen unterstreichen die Null-Toleranz-Politik bei derartigen Verkehrsverstößen.