Sicherheitsbereich rund um die Merkur-Arena
- verfasst von BLO24
- Steiermark
hat die Landespolizeidirektion Steiermark für Sonntag, den 8. Februar 2026, einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur-Arena verordnet.
Das Spiel beginnt um 17:00 Uhr im Stadion in Graz-Liebenau, der Stadioneinlass ist ab 15:30 Uhr vorgesehen. Um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, wird gemäß § 49a Abs. 1 SPG ein sogenannter Sicherheitsbereich eingerichtet. Dieser gilt von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Innerhalb dieses Bereichs ist die Polizei berechtigt, gewaltbereite Personen im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen wegzuweisen. Bei Nichtbefolgung drohen Festnahmen sowie Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro. Sollte eine Geldstrafe uneinbringlich sein, können Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu vier Wochen verhängt werden.
Räumliche Ausdehnung des Sicherheitsbereichs
Der Sicherheitsbereich umfasst folgende Straßenzüge:
Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr.-Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.



