Mehr als 1.000 Temposünder und Alkolenker

Mehr als 1.000 Temposünder und Alkolenker © BLO24
Steiermarkweite Verkehrskontrollen

Mehr als 1.000 Temposünder und 28 Alko-/Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen.
Steiermark: Im Rahmen einer landesweiten Verkehrsschwerpunktaktion der steirischen Polizei kam es in der Nacht auf Samstag, 9. Mai 2026, zu zahlreichen Anzeigen und Führerscheinabnahmen. Die Bilanz der Aktion zeigt einmal mehr die Notwendigkeit intensiver Verkehrskontrollen im gesamten Bundesland.

Unter der Leitung der Landesverkehrsabteilung führte die steirische Polizei am Freitag, 8. Mai 2026, bis in die frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages umfangreiche Kontrollen mit Fokus auf Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer, Ablenkung sowie die Verwendung von Rückhalteeinrichtungen durch.

Dabei wurden rund 1.800 Alkotests durchgeführt. 21 Fahrzeuglenker standen laut Polizei unter erheblichem Alkoholeinfluss – ihnen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Weitere sieben Personen wurden wegen des Verdachts der Suchtgiftbeeinträchtigung angezeigt.

Besonders auffällig war erneut die hohe Zahl an Geschwindigkeitsübertretungen: Mehr als 1.000 Delikte mussten geahndet werden. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag auf einer Autobahn bei 200 km/h. Darüber hinaus beanstandeten die Einsatzkräfte rund 40 Verstöße gegen die Gurtpflicht sowie etwa 20 Fälle von Telefonieren während des Lenkens eines Fahrzeugs.

Der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung, Klaus Rexeis, betont die Bedeutung derartiger Maßnahmen:
„Im Rahmen einer steiermarkweiten verkehrspolizeilichen Schwerpunktaktion wurden einmal mehr verstärkte Kontrollen hinsichtlich Geschwindigkeit, Ablenkung, Rückhalteeinrichtungen und Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch durchgeführt. Durch die erhöhte polizeiliche Präsenz sollen regelkonforme Verhaltensweisen unterstützt und regelwidriges Verhalten repressiv geahndet werden.

Die Kontrollen dienten gleichermaßen der Bewusstseinsbildung als auch der konsequenten Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen.“

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