Ex-Minister muss in den Knast

Vier Jahre Haft wegen Untreue bestätigt

Nach über 15 Jahren zäher Verfahren steht es nun endgültig fest: Karl-Heinz Grasser, einstiger Polit-Liebling und Finanzminister, muss ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch im Korruptionsskandal rund um die Buwog und den Terminal Tower bestätigt – vier Jahre unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die zentrale Botschaft: Grasser hat der Republik geschadet und muss dafür büßen.

Die OGH-Richterinnen ließen in ihrer Entscheidung keinen Zweifel: Grasser handelte pflichtwidrig und missbrauchte seine Macht. Er wusste, dass beim Verkauf der Bundeswohnungen ein höherer Preis möglich gewesen wäre, ließ die Chance aber ungenutzt – zum Schaden der Steuerzahler. Auch beim Linzer Terminal Tower hätte er laut Gericht mehr herausschlagen müssen. Eine eindeutige Verurteilung wegen Untreue. Die Republik sei geschädigt worden, und das in einem Ausmaß, das in Österreich laut OGH „beispiellos“ sei.

Reduziertes Strafmaß – aber kein Freispruch
Ursprünglich zu acht Jahren verurteilt, halbierte der OGH die Strafe auf vier Jahre – aus einem einzigen Grund: Das Verfahren habe „exorbitant“ lange gedauert. Das ändere aber nichts am Schuldspruch in den wesentlichen Punkten. Die Untreue bleibt bestehen, genauso wie der Eindruck, dass sich eine Clique um Grasser bereicherte – auf Kosten der Öffentlichkeit.

Weitere Verurteilungen
Auch andere zentrale Figuren im Korruptionsskandal müssen in Haft:

  • Walter Meischberger, ehemaliger Lobbyist und enger Vertrauter Grassers, erhält 3,5 Jahre unbedingt.
  • Peter Hochegger bekommt eine Zusatzstrafe von drei Jahren, teils bedingt.
  • Karl Petrikovics, Ex-Immofinanz-Chef, kommt mit zwölf Monaten bedingter Haft davon.

Keine Ausrede, keine Verschwörung: Verfahren war fair
Die Versuche der Verteidigung, das Verfahren zu diskreditieren, scheiterten klar. Der OGH erklärte, das Verfahren sei weder unfair noch befangen gewesen. Die Richterin der ersten Instanz, Marion Hohenecker, habe professionell gearbeitet. Dass ihr Ehemann Grasser-kritische Tweets absetzte, sah der OGH nicht als Problem – Hohenecker habe sich davon klar distanziert.

Auch alle anderen Vorwürfe – von angeblicher „fehlerhafter Sitzordnung“ bis zur Medienberichterstattung – wurden vom Höchstgericht als haltlos zurückgewiesen. Die Richterinnen betonten, dass Grasser allein über den Verkauf der Bundeswohnungen entscheiden konnte – und diese Verantwortung missbraucht hat.

Der Weg nach Straßburg ändert nichts
Grassers Anwälte wollen nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Doch das hat keine aufschiebende Wirkung. Grasser muss trotzdem seine Strafe antreten. Ein Gnadenakt ist nicht in Sicht – das Urteil ist endgültig.

Abschied mit Tränen und Betroffenheit
Zum Schluss versuchten die Angeklagten noch, Emotionen zu wecken. Grasser sprach von den psychischen Belastungen durch das jahrelange Verfahren, Meischberger weinte beinahe, sprach vom Verlust seines Lebenswerks. Doch das Gericht blieb hart: Die Taten seien erwiesen, das Urteil unumgänglich.

Fazit:
Karl-Heinz Grasser ist kein Opfer, sondern ein verurteilter Täter. Der OGH hat den Deckel auf einen der größten Politskandale der Zweiten Republik gemacht – und ein deutliches Zeichen gesetzt: Machtmissbrauch und Gier haben Konsequenzen. Auch für ehemalige Minister.

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