Zweifelhaftes Urteil nach 6 Jahren

Zweifelhaftes Urteil nach 6 Jahren Ottocomic
Österreich: Frau von Kuh zu Tode getrampelt. Man erinnert sich noch an die damalige traurige Meldung.

Aber auch an eine richterliche Entscheidung, die Zweifel an der Rechtssprechung aufkommen ließen.

Eine deutsche Urlauberin wurde 2014 im Tiroler Pinnistal bei einer Almwanderung mit ihrem Hund von Mutterkühen attackiert und dabei getötet.
Damals wurde ja von einem Richter eine zivilgerichtliche Alleinschuld des Almbauern ausgesprochen, die diesem 177.000 € Sofortzahlung beschert hätte. Und in Folge eine Rentenzahlung für die Hinterbliebenen, den Ehemann und den Sohn. In den Zeitungen wurden Summen von 490.000 € kolportiert.
Obwohl Warntafeln entlang des Wanderweges aufgestellt waren!

Das hatte eine Woge der Entrüstung unter den Betreibern der Almwirtschaft, aber auch den vielen Wanderfreunden in ganz Österreich und die angrenzenden Länder zur Folge.

Vom Ende der Viehhaltung auf den Almen bis hin zur rigorosen Verzäunung der Almböden wurden viele Varianten diskutiert, um unwissende und sich falsch verhaltende Menschen vor der „Bestie Kuh“ schützen zu können.
BLO24.at schrieb damals unter dem Titel „Der Mensch versteht die Natur nicht mehr“ ebenfalls über diese Thematik.

Kein Bauer kann es sich leisten, kilometerlange Zäune und Durchgangsgatter zu errichten. Und kein Wanderer kann Freude daran haben, seine Wanderung in einem „Laufkäfig“ zu absolvieren wie ein Zirkuslöwe auf dem Weg in die Manege. Was ja Gott sei Dank auch inzwischen Geschichte ist.

Wie wichtig die Bewirtschaftung der Almen für die Landschaftspflege und den Tourismus ist, wird ja in allen Medien regelmäßig verkündet. Die notwendigen Verhaltensregeln für Menschen, die in das Weidegebiet des Almviehs „eindringen“ sollten inzwischen auch allgemein bekannt sein und werden außerdem an jeder geeigneten Stelle auf den Wanderwegen mit Tafeln verkündet.
Vielleicht müssten für besonders naturfremde Personen neben Pflegeanleitungen auch noch eine Art „Gebrauchsanweisung“ für Wanderschuhe und – Kleidung mitgegeben werden.

So unter der Devise: Diese Jacke schützt sie vor der Nässe und Kälte, aber nicht beim Angriff einer Mutterkuh, die ihren Nachwuchs gegenüber einem vermeintlichen Wolf verteidigen will. Aber nicht, weil auf der neuen Jacke dekorativ der Abdruck einer Wolfsspur zu sehen ist, sondern weil der mitlaufende Familienhund (der tut ja nix – er will nur spielen) den natürlichen Feind des Weidetieres darstellt.

Um zur Überschrift dieses Artikels zurück zu kommen.
Die endgültige Entscheidung in diesem traurigen Unfall vor sechs Jahren wurde vom Höchstgericht wie folgend getroffen:
Bauer und Touristin wurden zu je 50% für schuldig befunden. Der Landwirt muss an die Hinterbliebenen 76.000 € und eine monatliche Rente von 782 € zahlen!!!
Hoffentlich bedeutet das nicht eine Lawine an negativen Folgen und Einschränkungen für Gebiete, mit denen die Tourismusbranche um Gäste wirbt.
In unberührter Landschaft und klarere Bergluft die Natur genießen zu können, ist ein nicht unwesentlicher Punkt für die Entscheidung, den Urlaub in Österreich zu verbringen.


Die Kühe beraubt man ja(leider) schon jahrelang ihrer Hörner. Müssen ihnen die Bauern jetzt auch noch eine Art „Rammschutz“ verpassen, damit unvernünftige Almgeher besser gesichert sind?
Dürfen Hunde nicht mehr mit auf die Wanderwege?
Müssen verzäunte Korridore errichtet werden, damit unliebsame Begegnungen zwischen Mensch und Tier vermieden werden?
Müssen die Kälbchen wieder von den Mutterkühen getrennt werden, damit diese ihrem Beschützerinstinkt nicht mehr nachkommen?
Müssen viele Strecken für die Menschen gesperrt werden, weil sie durch Weiden führen?
Und gibt es dann eine eigene „Almpolizei“, die das Ganze kontrolliert und bei Zuwiderhandeln exekutiert?
Dürfen Wanderungen in Zukunft nur mehr nach absolvierter Prüfung oder in Begleitung eines kundigen Almführers gemacht werden?

Es ist keine vernünftige Lösung dabei, die den hart arbeitenden Bauern vor solchen Gerichtsurteilen schützt. Oder den Tourismus vor mehr Schaden bewahrt, als es durch Corona bis jetzt passiert ist.
Und dem naturfremden Menschen den Hausverstand für angepasstes Verhalten bei der Begegnung mit Nutztieren in deren Areal unter den Wanderhut zu zaubern, wird auch schwierig sein.

Otto S.

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