Wohnbauförderung sichert leistbaren Wohnraum

Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz ©Land Steiermark/König Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz
Steiermark: In den kommenden zwei Jahren sollen 2.800 geförderte Wohnungen entstehen, 400 davon als „echte“ Sozialmietwohnungen.

Wohnen ist ein zentrales Lebensbedürfnis. Die demographischen Entwicklungen sowie sich ändernde Wohnbedürfnisse stellen den Wohnbau jedoch vor große Herausforderungen. Um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken, umfasst der geförderte Wohnbau in der Steiermark unterschiedliche zielgerichtete Programme. Neben der Eigenheim- und den Sanierungsförderschienen kommt dem Geschossbau eine zentrale Rolle zu um leistbaren und nachhaltigen Wohnraum für die Steirerinnen und Steirer zu schaffen.

2.800 neue leistbare Wohnungen
Um bedarfsgerecht leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, haben sich Wohnbaulandesrat Hans Seitinger sowie die Landtagsklubs der Regierungsparteien mit SP-Klubobmann Hannes Schwarz und VP-Wohnbausprecherin Alexandra Pichler-Jessenko darauf verständigt, die Weichen für eine Verlängerung der Geschossbauförderung um weitere zwei Jahre zu stellen. In der nächsten Sitzung des Landtags am Dienstag, 20. April 2021, wird mit der Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes der Grundstein für die Schaffung von 2.800 weiteren leistbaren Wohneinheiten bis 2023 gelegt. Der für den Wohnbau zuständige Landesrat Hans Seitinger erklärt: „Leistbarer Wohnraum ist mir ein Herzensanliegen. Gerade für viele junge Menschen stellt die Wohnungssuche, insbesondere im urbanen Raum, eine große finanzielle Herausforderung dar. Mit der Geschossbauförderung schaffen wir leistbaren und gleichzeitig attraktiven Wohnraum in der gesamten Steiermark.“

400 Wohneinheiten mit erhöhter Förderung
SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz erklärt: „Ganz besonders freut es mich, dass, von diesen insgesamt 2.800 Wohneinheiten, 400 Wohneinheiten eine erhöhte Förderung erhalten. Die Mieterinnen und Mieter dieser Wohneinheiten dürfen mit Grund- und Aufschließungskosten nicht belastet werden und darüber hinaus gilt für sie eine Mietobergrenze von 60 Prozent des Richtwertzinses."

Klimaschutz als Fördervoraussetzung
Obwohl die Steiermark im Gebäudesektor mit den niedrigsten Treibhausgas-Emissionen pro Kopf bereits im bundesweiten Spitzenfeld liegt, zählt dieser nach wie vor zu den größten Treibhausgasemittenten. Daher liegt im geförderten Wohnbau ein besonderes Augenmerk auf der Ökologisierung. „Die Einhaltung höchster Klimaschutzkriterien ist eine zentrale Fördervoraussetzung“, erklärt Seitinger mit Verweis auf die steirische Vorreiterrolle im Holzbau.

Wohnraum für Stadt und Land
In der Steiermark werden jedes Jahr deutlich mehr Wohneinheiten gefördert saniert als neu errichtet. Durch den kontinuierlich steigenden Bedarf an Wohnraum und sich ändernde Wohnbedürfnisse ist es jedoch notwendig, auch neue und qualitätsvolle Wohnungen zu errichten. Hier liegt der Fokus keineswegs nur auf Graz: Mit der Geschossbauförderung wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Wohnprojekte abseits der Landeshauptstadt realisiert. Dadurch wird auch im ländlichen Raum für attraktiven Wohnraum gesorgt und der Abwanderung entgegengewirkt.

 

 

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