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Rauchen im Gasthaus eine unendliche Geschichte

Bezirk Liezen: Es ist ja schon seit einem Jahr bekannt: 2018 soll ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen in Kraft treten.


Der zu erwartende „Aufstand“ der Gastronomie fand nicht statt, aber jetzt wo die Zeit heranrückt, wächst plötzlich der Widerstand gegen diese Bevormundung der Wirte und ihrer Gäste.

Und es ist täglich davon in den Zeitungen zu lesen. Da wird zum Beispiel von einer namhaften Tageszeitung eine “Befragung der Gastronomen“ durchgeführt. Mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit (von 6 Befragten) dafür ist. No-na, wenn man dann im Text lesen kann, dass es durchwegs Besitzer und Betreiber von renommierten Speiselokalen sind.

Andererseits wird angeführt, dass ein Viertel der Österreicher zur Zigarette greift, was wiederum einen Raucheranteil der Lokalbenützer von 38% bedeutet.

Wo liegt die Wahrheit?

Und was sagt der letzte verbliebene Dorfwirt, oder die Jausenhütte, die Klubkantine oder das kleine Cafe, wo sich täglich auch jene Menschen treffen, die halt nun einmal rauchen. Der Arbeiter bei seinem Feierabendbier, der Rentner mit seinen Freunden, die Frauen beim Kaffeetratscherl, die Managertypen bei einer schnellen Besprechung oder die Mitglieder der verschiedenen Vereine, wo auch Viele davon dem blauen Dunst verfallen sind, aber dem Wirt regelmäßig ihre Aufwartung machen.

Man kann die wohlmeinenden Argumente der selbsternannten Menschenrettungs Gruppen schon nicht mehr aushalten, die Hochrechnungen erstellen, wie die Raucher das Budget und die Krankenkassen belasten, wie arm die Arbeiter in solchen Lokalen sind und wie gefährlich das auch für die Unbeteiligten sei.
Aber was ist mit den riesigen Steuereinnahmen die Vater Staat nur zu gern kassiert? Und wenn schon gerechnet wird, dass jeder Tschick die Lebenszeit verkürzen würde, dann kann sich die Öffentlichkeit ja bei diesen armen Menschen wieder Rentengelder ersparen.

Ist diese Rechnerei nicht pervers?

Oder ist es nur der Erste Schritt zum optimierten Zukunftsmenschen, der dann auch Sanktionen bei Alkoholgenuss, Übergewicht, Haltungsschäden durchs übermäßiges Fernsehen (oder Handyspielen), ausüben gewisser Sportarten, Autofahren ohne Allrad und Notbremsassistent, Spazieren ohne Kopfbedeckung bei Minusgraden oder sonstigen „Verfehlungen“ zu erwarten hat?

Einfach zum darüber Nachdenken sind die folgenden Zeilen.

Der Wirt als Unternehmer muss selber über seinen Betrieb entscheiden können und sich nach den jeweiligen lokalen Bedürfnissen richten dürfen.
Durchaus mit gut sichtbarer Kennzeichnung schon von außen, ob geraucht wird oder nicht. Damit niemand überhaupt auf die Idee kommt, das „falsche Lokal“ zu betreten.

Wie wird sich die zu erwartende Situation für Nachbarn und Anrainer auswirken, wenn ständig Menschengruppen vor den Lokalen stehen, rauchen und sich vermutlich auch (lautstark und spät abends) unterhalten während sie die „Stumperln“ in der Landschaft verteilen?

Muss ein Angestellter vor Rauchern geschützt werden oder kann er einfach dort Arbeit suchen und finden wo eben nicht geraucht wird?

Desgleichen gilt für alle, die sich vor dem Rauch ekeln oder ihn aus gesundheitlichen Gründen ablehnen. Kein Mensch ist gezwungen einen Raum zu betreten, in dem geraucht wird.
Auch für Kinder und werdende Mütter kann es keinen Grund geben, sich in einem Raucherlokal aufzuhalten.

Man kann verlangen, in angemessenen Zeiträumen wenn nötig auch die Be – und Abluftsituation von solchen Räumlichkeiten zu verbessern.

Während also wohlwollende Volksvertreter die weitere Verwendungserlaubnis von Glyphosat (das unsere Nahrungskette belastet) befürworten, sollen wir vor dem bösen Rauch per Gesetz befreit werden.

Wie weit soll und darf die „Fürsorge“ der Politik gehen?

Otto S. - Nichtraucher

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