Wenn der Berg wieder ruft
- verfasst von BLO24
- Panoptikum
Jeder Österreicher, der einer unselbständigen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung. Diese deckt bei Freizeitunfällen aber nur die Behandlungs- und Rehabilitationskosten nach einem Unfall. Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen jedoch weder Kosten für die Bergung vom Berg ins Tal noch den Heimtransport vom Urlaubsort. Bei Kosten für ärztliche Hilfe oder Krankenhausaufenthalten ist lediglich eine Kostenerstattung von 80 Prozent vorgesehen – vorausgesetzt, dies wurde im Vorfeld vereinbart.
Besonders teuer kann eine Hubschrauberbergung werden, vor allem dann wenn der Flugtransport medizinisch nicht begründet werden kann, aber wegen des Geländes notwendig war. Jährlich werden in Österreich etwa 6.000 Personen mit dem Hubschrauber geborgen, was im Durchschnitt ca. 3.000 Euro kostet. Die Krankenkasse erkennt jedoch nur ein Fünftel aller Hubschrauberbergungen an und übernimmt selbst dann weniger als ein Drittel der Gesamtkosten.
Aus all diesen Gründen ist es empfehlenswert zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, die Sie zwar nicht vor Unfällen schützt, Ihnen aber hilft Ihren finanziellen Schaden zu minimieren. Sie ersetzt nach einem Unfall bis zu einem bestimmten Betrag: die Folgen einer dauernden Invalidität, Unfallkosten (Heil-, Bergungs-, Rückholkosten), Todesfall, Therapiekosten, Taggeld und Spitalsgeld.
Damit Sie wieder heil vom Berg herunterkommen, informieren Sie sich bei Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler.