Der blaue Dunst entzweit die Gesellschaft

Bezirk Liezen: Langsam aber sicher realisieren die Gasthaus – und Kaffeehausbetreiber die Auswirkungen des ab dem 1.11.19 geltenden absoluten Rauchverbot in Lokalen.

Die Rede ist hier nicht von den Speiselokalbetreibern die teilweise über die „Gleichberechtigung“ jubeln, weil sie die Konkurrenz der „Tschecherln“ nicht mehr fürchten müssen.
Es geht um die kleineren, aber für den Alltag so wichtigen Lokale, wo „das Volk“ sich auf Kaffee und Tratscherl trifft. Wo der Arbeiter mit seiner Montur hingehen und ein Feierabendseidl trinken kann, um mit den Kollegen noch den Tag Revue passieren zu lassen.
Oder die Klubmitglieder, die nach dem Match in der Runde der Gleichgesinnten diskutieren wollen.
Und dabei wurde geraucht, oder auch nicht.
Denen hat man mit der überzogenen Regelung den Alltag und dem Wirt die Entscheidungsfreiheit verhunzt.
Interessant werden auch noch die Umsatzzahlen der kommenden Weihnachtsfeiern, wo die Gesellschaft ständig zerrissen werden wird und das gemütliche, umsatzbringende „Nachsitzen“ sich deutlich reduzieren wird.

Aber es gibt sie anscheinend doch, die berühmten Ausnahmen.
Laut WKO Österreich gibt es diese für Trafiken.
Hier ein Auszug des Schreibens:

Das vom Nationalrat beschlossene Rauchverbot, das mit 1.11.2019 in Kraft tritt, bezieht sich auf Räumlichkeiten der Gastronomie, geschlossene Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung und nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmittel, sofern sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Neuregelung gilt nicht in Tabaktrafiken. Hier bleibt die derzeitige Regelung unberührt (§ 13 Abs. 3 TNRSG bzw. § 30 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). In Trafiken kann demnach weiterhin das Rauchen erlaubt werden.

Anmerkung:
Nach Rechtsauffassung der Monopolverwaltung GmbH ist die Rauchmöglichkeit in Trafiken auf Tabakfachgeschäfte beschränkt (siehe Link), weil das TNRSG streng auszulegen ist.

Es ist nicht unlogisch, dass dort, wo die Ware gekauft werden kann, sie auch „verwendet“ werden darf. Und doch fragt man sich wo es, zumindest bei uns, eine Trafik gibt, die den Auflagen gerecht werden kann und einen eigenen Raum dazu abstellen wird. Aber wie ist es dann für die Wirte, die ja auch die „Tschick“ verkaufen dürfen?
Logisch ist auch, dass die Tabakwirtschaft (eines der letzten Monopole!) dafür sorgen muss, dass die Umsatzeinbrüche nicht in all zu hohem Ausmaß passieren.
Schneidet doch „Vater Staat“ mit 77% den Löwenanteil vom Verkaufspreis ab.
11% für die Industrie und 12% für den Handel ergeben die Höhe des Preises für den Konsumenten, mit dem Österreich an dritter Stelle hinter der Schweiz und Deutschland liegt. Am billigsten sind Zigaretten in der Slowakei.
Ist auch extrem, wie viel Vater Staat bei dem ach so ungesunden und das Volk schädigenden Zigaretterl mitschneidet.
Auch für Hotels und Beherbergungsbetriebe gibt es teilweise die Möglichkeit, Raucherräume für ihre Gäste bereitzustellen.
Und googelt man die Gebräuche im Umgang mit der „europaweit strengen Raucherregelung“, kann man lesen, dass es im beliebten Urlaubsland Kroatien auch so manche Ausnahme vom ausnahmslosen Rauchverbot geben soll.
Bei vielen Verhaltenstipps für Urlauber wird unter anderem folgendes vermerkt:
Auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Hotels und Restaurants herrscht striktes Rauchverbot. bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 120 €.
Für Raucher gibt es dennoch zahlreiche Rauchercafes und seltene Raucherzonen.

Dieses zur Bemerkung der „Gutmenschen“ dass Österreich nun endlich nicht mehr „der Aschenbecher Europas“ sei.
Schade das die vernünftige, dem Unternehmer gegenüber gerechte Lösung die wir hatten, aus parteipolitischen Gründen gekippt wurde.

Otto S.

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