Das Thema Zweit- und Nebenwohnsitze

Siegfried Keinprecht, BM. Elisabeth Krammel und Dipl-Ing. Kurt Fadler Foto: T.kaserer@schladming-net.at Siegfried Keinprecht, BM. Elisabeth Krammel und Dipl-Ing. Kurt Fadler
Schladming: Seit einigen Monaten hat sich – vor allem im Ennstal – die Debatte um Nebenwohnsitze erhitzt und wurde teilweise sehr emotional geführt ohne wirkliche Lösungen zu präsentieren.

Hier vermischen sich die Themen „leistbarer Wohnraum für Einheimische“ und „Zweit-, Ferien- oder Nebenwohnsitze“, die in Summe einhergehen, zu einem sehr wichtigen Thema für die Einheimischen. Praktisch alle Medien haben darüber berichtet, es wurde viel kritisiert, aber Lösungen wurden bisher noch nicht präsentiert.

Schon vor dieser Zeit (konkret seit letzten Sommer) haben im Hintergrund bereits Gespräche zwischen Vertretern der Region und des steirischen Gemeindebundes stattgefunden. Seit damals hat es einige Termine gegeben, bei denen die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden sowie die Möglichkeiten der Änderung in der Gesetzgebung diskutiert wurden. Diese sind Ende letzter Woche zu einem Zwischenergebnis gekommen wobei auch versucht wurde die Problematik aus allen Blickwinkeln zu analysieren. Seitens der Region haben der Obmann der Tourismusregion Schladming-Dachstein und Stadtrat in Schladming, Siegfried Keinprecht, sowie der Hauser Bürgermeister Gerhard Schütter (Haus i. E.) federführend diese Gespräche geführt – seitens des Landes war dies vor allem der Präsident des steirischen Gemeindebunds und Obmann des Gemeindeausschusses, LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger.

Gemeinsam hat man sich auf ein Bündel an Maßnahmen geeinigt, welche am 11. März im Gemeindeausschuss des Landtag Steiermark eingebracht werden sollen.

Diese Maßnahmen sehen konkret vor:
1.) Eine Prozentuelle Obergrenze an Nebenwohnsitzen in der Flächenwidmung soll festgeschrieben werden.
Steirische Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, selbständig eine Obergrenze an Nebenwohnsitzen festzulegen. In Salzburg ist diesem Schritt eine Evaluierung vorausgegangen (vermutlich wird es sinnvoll sein, diesen Schritt auch in den hauptbetroffenen Gemeinden – Schladming und Ramsau – zu setzen).

2.) Gemeinden sollen Vorbehaltsflächen in ihren Flächenwidmungsplänen festlegen können. Diese würden ausschließlich für Hauptwohnsitze genutzt werden dürfen.

3.) Anpassung der Abgabe für Zweitwohnsitze
Gemeinden erhalten die Möglichkeit die Nebenwohnsitz- bzw. Ferienwohnungsabgabe (so ist der Titel im steirischen Gesetz) anzupassen.
Diese Anpassung soll nach Größe der Liegenschaft/der Wohnung bemessen werden.

Damit soll der Nebenwohnsitz der Gemeinde zumindest gleich viel oder eher mehr einbringen als ein Hauptwohnsitz (dessen Anteil über den Ertragsanteil des Bundes berechnet wird).
Diese Mehreinnahmen sollen für sozialen Wohnbau für Hauptwohnsitze/Einheimische (Startwohnungen und Jugendwohnungen) gewidmet sein.
Erklärung: Der Hauptwohnsitz (Einheimische) bringt der Gemeinde viele Mehreinnahmen. Nicht nur durch Ertragsanteile des Bundes. Denn er kauft vor Ort ein (stärkt die lokale Wirtschaft und sichert heimische Arbeitsplätze) oder bringt sich in den Vereinen (etwa der Freiwilligen Feuerwehr) ein etc.

4.) Gemeinsam mit anderen Bundesländern will man an den Bund herantreten, um eine Evaluierung des Meldegesetzes zu erreichen – Vorgespräche mit dem BMI haben hier bereits stattgefunden.

Über hundert neue Wohnungen für die Schladminger Bevölkerung!
Ebenso erfreulich sind die 103 Wohnungen die in Schladming am „alten Sportplatz“ durch die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft und der Wohnbaugruppe Ennstal auf Schiene gebracht wurden. Der Weg der Schladminger Volkspartei lässt eines klar erkennen: Während die anderen eine Ankündigungspolitik betreiben, setzt die Volkspartei mit Siegfried Keinprecht auf eine sachorientierte Umsetzungspolitik.

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