Zu viert beim Wirt, ob`s lustig wird?

Zu viert beim Wirt, ob`s lustig wird? Ottocomic
Am Freitag den 15. Mai geht eine lange „Trockenperiode“ für unsere Gastwirte zu Ende.

Aber nicht nur für die Gastronomen, deren berufliche Existenz teilweise auf dem Spiel steht, sondern auch für uns Gäste werden liebgewonnene und vermisste Alltäglichkeiten wieder möglich sein.
Der „schnelle Kaffee“, das Feierabend-Seidl, ein Fluchtachterl mit den Kollegen oder Freunden, ein verdienter Schluck nach dem Sport – es gibt jede Menge Gründe, in netter Gesellschaft beim Wirt zu sitzen.

Gewohnheiten, die uns vielleicht erst wichtig erscheinen, seit wir sie nicht so selbstverständlich in Anspruch nehmen konnten.
Freilich gibt es noch einige notwendige Vorkehrungen zu beachten, aber grundsätzlich ist es wieder möglich, sich in einem Gasthaus zusammenzusetzen.
Von einigen Nörglern wird schon laut darüber nachgedacht, ob einem ein Service mit „Maske“ nicht den Appetit verdirbt.
Blödsinn – oder?

Wir am Land haben ja den Vorteil, „unsere Kellnerin“ oder „unseren Wirt“ meist persönlich zu kennen.
Und wenn nicht, sind wir (fast) alle der gemeinsamen Muttersprache mächtig, um ein paar nette Worte oder ein Lächeln an das Personal zu richten. Denn im Gegensatz zu denen dürfen wir Gäste ja am Tisch ohne MNS (Mund-Nasen-Schutz) sitzen.
Allerdings gelten auch für uns Besucher Verhaltensregeln zum eigenen Schutz und dem der dort arbeitenden Menschen.

Den „Meter-Abstand“ zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe (4 Personen zuzüglich der minderjährigen Kinder oder anderer Personen vom eigenen Haushalt einhalten.

Versammlungen von mehr als 10 Personen sind nach wie vor untersagt, wenn sie nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.

Der MNS muss vom Eintreffen im Betrieb „bis zum Verabreichungsplatz“ getragen werden, wenn es sich um geschlossene Räume handelt. Mit dem Verabreichungsplatz ist der Tisch gemeint, an dem sich die Gäste niederlassen, bzw. der ihnen zugewiesen wird.

Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes wie zum Gang auf die Toilette oder beim Verlassen des Gastronomiebetriebes muss der MNS NICHT mehr getragen werden!
Das ist ein wenig verwirrend und wird sicher für Diskussionen unter den Gästen und auch beim Personal sorgen.

Der abgenommene Mund-Nasen-Schutz soll auf keinen Fall auf den Tisch gelegt werden, sondern wie ein Taschentuch sicher verwahrt werden.

Händeschütteln und Umarmungen sind zu unterlassen.

Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

Für geplante Zusammenkünfte im Vorfeld einen Tisch reservieren.

Eventuelle Aufsteller und Hinweisschilder jedenfalls zu beachten.
Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch durch die Gäste werden nicht am Tisch stehen. Also Salz, Pfeffer, Ketchup usw. müssen wir extra ordern. Tischdeko wird vermutlich auch fehlen, oder sie wird nach jedem Gastwechsel nach Möglichkeit gereinigt werden müssen.
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe werden ebenfalls ihren Gastrobereich wieder öffnen. Die Beherbergung von Gästen (Übernachtung) ist jedoch erst ab 29. 5. 2020 bis auf wenige Ausnahmen (z.B. aus beruflichen Gründen) wieder erlaubt.

Für alle Betriebe gilt die Öffnungszeit von 6.00 bis 23.00 Uhr!

Soweit die wichtigsten Regelungen zu einem gemeinsamen öffentlichen Miteinander in Gasthäusern.
Halten wir uns bitte daran und helfen wir mit, unseren krisengeplagten Gastronomen wieder einen Fuß in eine halbwegs normale Berufsausübung setzen zu können.
Und genießen wir selber den kleinen Luxus, wieder Gast sein zu können. Dort, wo wir vor Corona schon viele lustige und unbeschwerte Stunden verbracht haben. Ohne darüber nachgedacht zu haben, dass auch so etwas Normales und alltägliches wie ein Getränk oder ein Essen beim Wirt'n die Lebensqualität beträchtlich hebt.

Otto S.

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