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    Entscheidende Monate für die künftige Agrarpolitik


    Steiermark: Landesrat Seitinger bei Bundesministerin Köstinger
    Entscheidende Monate für die künftige Agrarpolitik
    Foto: ÖVP
    01. Februar 2021

    Im Zuge eines Arbeitsgesprächs präsentierte Landesrat Hans Seitinger Bundesministerin Elisabeth Köstinger seine Schwerpunkte für den Vorsitz in der Landesagrarreferentenkonferenz. Zentrales Gesprächsthema war auch der mit 350 Mio. Euro dotierte Waldfonds, für den Köstinger die ersten konkreten Maßnahmen in einem Ausmaß von 200 Mio. Euro präsentierte.

    Zukunft Agrarpolitik
    Die Steiermark stellt im ersten Halbjahr 2021 den Vorsitz in der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK). Im Zuge des Arbeitsgesprächs präsentierte Landesrat Seitinger der Bundesministerin seine Schwerpunkte für den Vorsitz.

    So stehen etwa im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene wichtige Monate bevor. Insbesondere in den Bereichen der Umweltmaßnahmen, Investitionsunterstützungen, der Stärkung der Bergbauernbetriebe sowie bei der Etablierung von Innovationen im Agrarbereich stehe große Entscheidungen an. Für Österreich geht es dabei um Finanzmittel von 14 Mrd. Euro für die Förderperiode.

    Neben den zentralen Beschlüssen für die GAP, will Seitinger einen Fokus auf die Ernährungskompetenz legen. In besonderer Weise sollen unter steirischem Vorsitz die Regionalität mit dem Mehrwert regionaler Lebensmittel forciert werden. Im Mittelpunkt des Regionalitätsschwerpunktes steht die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln und die Schaffung der dafür notwendigen Grundlagen.

    Klimafitter Wald
    Der Wald nimmt in der Steiermark nicht nur über 60% der Landesfläche ein, er ist mit 55.000 Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette auch ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor. Durch den Klimawandel und das damit verbundene verstärkte Auftreten von Schadereignissen (u.a. Borkenkäferbefall) gerät der Wald jedoch massiv unter Druck. Bund und Land setzen aber eine Vielzahl an Maßnahmen um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die heimischen Wälder zukunfts- und klimafit zu machen. So hat die Steiermark im vergangen Jahr mit dem Projekt WALD:STARK eine große Initiative gestartet. WALD:STARK vermittelt Wissen zur Baumartenvielfalt, Waldpflege sowie zur Holzverwendung. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Beratung hinsichtlich der Aufforstung mit klimawandelresistenten Baumarten.

    Im Vorfeld des Arbeitsgesprächs präsentierte Bundesministerin Elisabeth Köstinger die ersten konkreten Maßnahmen des Waldfonds, die Montag beantragt werden können: „Die Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Wiederaufforstung über die Einrichtung von Holzlagerstätten bis hin zu Forstschutzmaßnahmen. Unser Ziel ist es mit dem ‚Waldfonds‘ die angespannte Lage in unseren Wäldern zu entschärfen, die regionale Wertschöpfung zu steigern, die Wälder zukunftsfit zu machen und schlussendlich unsere Waldbäuerinnen und Waldbauern zu ermutigen wieder in die Wälder zu gehen und sie zu bewirtschaften.“

    „Mit den Maßnahmen aus dem Waldfonds der Bundesregierung werden unsere steirischen Bestrebungen für einen nachhaltigen und klimafitten Wald noch einmal verstärkt“, zeigt sich Agrarlandesrat Hans Seitinger erfreut. Denn, so Seitinger weiter: „Nur ein bewirtschafteter Wald ist auch ein effizienter CO2-Speicher. Der Waldfonds unterstützt in erster Linie zukunftsorientierte Investitionen in einen klimafitten Wald. Für die Steiermark als Wald- und Innovationsland Nummer 1 bringt dieses Paket enorme Chancen, insbesondere für unsere innovativen Holzbautechnologien.“

    Details zum Waldfonds:
    Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, hat die Bundesregierung im Vorjahr die Einrichtung des Waldfonds beschlossen und ihn mit 350 Mio. Euro dotiert. Dieser Fonds ist ein Rettungs- und Zukunftspaket für unsere Wälder. 6 von 10 Maßnahmen mit einem Volumen von 200 Mio. Euro stehen in einem ersten Schritt ab Montag, 1.2.2021 zur Beantragung zur Verfügung.

    Folgende Maßnahmen können ab 1.2.2021 abgerufen werden:
    • Maßnahme 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
    • Maßnahme 2: Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
    • Maßnahme 3: Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust
    • Maßnahme 4: Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
    • Maßnahme 5: Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
    • Maßnahme 6: Maßnahmen zur Waldbrandprävention

     


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