Stellungnahme der Landtagspräsidenten

Stellungnahme der Landtagspräsidenten BLO24
Bad Aussee: Gemeinsame Stellungnahme der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten an die Bundesregierung betreffend EU-Ratsvorsitzführung

Die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten haben in ihrer Konferenz in Bad Aussee am 25. Juni 2018 Themen der Europäischen Union mit den Schwerpunkten Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handels“ behandelt und sind dabei übereingekommen die Bundesregierung zu ersuchen, folgende Themenbereiche schwerpunktmäßig im Rahmen der EU-Ratsvorsitzführung zu berücksichtigen:

Stärkung der Subsidiarität

Stärkere Berücksichtigung der Beiträge von Regionalparlamenten:
Stellungnahmen der regionalen Parlamente sollen im Rechtsetzungsprozess der EU stärker berücksichtigt werden. Die Beteiligungsform der Konsultationen der Europäischen Kommission sollen zu einer echten Mitgestaltungsmöglichkeit für gesetzgebende Körperschaften auf subnationaler Ebene weiterentwickelt werden. Vor jeder Gesetzesfolgenabschätzung sollte der Europäischen Kommission die Betroffenheit der regionalen Ebene eingehend bekannt sein.

Verlängerung der Achtwochenfrist für Subsidiaritätsprüfungen auf zwölf Wochen:
Die Frist von acht Wochen für begründete Stellungnahmen ermöglicht keine ausreichende Prüfung und Abstimmung in Regionalparlamenten.

Restriktiverer Einsatz von delegierten Rechtsakten:
Delegierte Rechtsakte beruhen auf einer Basisgesetzgebung von Rat und Parlament und räumen der EK Rechte von faktisch gesetzgeberischer Art ein. Um die Rechtsetzung auf das notwendige Maß zu beschränken, sollte sich die EU von den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und Entbürokratisierung leiten lassen.

Stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen und Daten der lokalen und regionalen Ebene bei der Bewertung und Überarbeitung des Unionsrechts:
EU-Recht bereitet in der Umsetzung teilweise erhebliche Schwierigkeiten. Die Positionen der öffentlichen Stellen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die täglich mit der Umsetzung und Vollziehung des Unionsrechts befasst sind, müssen von der Europäischen Kommission ernst genommen, tatsächlich in Erwägung gezogen werden und dürfen nicht mit Standardbeantwortungen erledigt werden.

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU für die Zeit nach 2020

Für das 2. Quartal 2018 wurde ein umfassender Vorschlag der Europäischen Kommission für den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 vorgelegt (siehe ec.europa.eu/commission/publications/factsheets-long-term-budget-proposals) gefolgt von Vorschlägen für die nächste Generation von Programmen sowie die neuen Eigenmittel. Es soll auch zu einer umfassenden Umschichtung im Bereich der Eigenmittel kommen, insbesondere wegen des Austritts des Nettozahlers Vereinigtes Königreich.

Subsidiaritätskonforme Finanzkontrolle
Angelegenheiten der externen öffentlichen Finanzkontrolle durch supranationale und nationale Einrichtungen (Europäischer Rechnungshof, nationaler Rechnungshof) sollen mit den unabhängigen regionalen Rechnungskontrollbehörden (Landesrechnungshof) abgestimmt werden. Ziel von regelmäßigen Konsultationen zur Abstimmung der Prüfpläne, Prüffelder und Prüfmethoden ist die Vermeidung kostenintensiver und für überprüfte Stellen frustrierender Doppel- oder Mehrfachprüfungen. Gleichzeitige Überprüfungen durch mehrere Einrichtungen sollen jedenfalls vermieden werden.

Beschluss der Landtagspräsidentinnen- und Landtagspräsidentenkonferenz

Die Landtagspräsidentinnen- und Landtagspräsidentenkonferenz ersucht die Bundesregierung, sich im Rahmen des Österreichischen EU-Ratsvorsitzes auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
• zur besseren Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit die Anliegen und Beiträge von Regionen und Regionalparlamenten stärker berücksichtigt werden,
• beim mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 einschließlich den Vorschlägen für die nächste Programmgeneration sowie bei den künftigen Eigenmitteln auch die Interessen der Länder berücksichtigt werden und
• Angelegenheiten der externen öffentlichen Finanzkontrolle zwischen supranationalen, nationalen und den unabhängigen regionalen Rechnungskontrollbehörden im Sinne einer subsidiaritätskonformen Finanzkontrolle abgestimmt werden.

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