Förderung auf 1 Euro pro Person über 60 Jahre
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Konkret forderte die steirische SPÖ in ihrem Entschließungsantrag die Valorisierung des Unterstützungsbeitrags für die PensionistInnen- und Seniorenorganisationen, der seit 2004 nicht mehr angepasst wurde. Das bedeutet eine Anhebung von derzeit 0,55 Euro auf zumindest 1 Euro pro Person in der Steiermark, die das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die vorgelegte Novelle des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes wurde einstimmig im Landtag beschlossen.
„SeniorInnen-Organisationen leisten in der Steiermark einen wichtigen Beitrag dazu, die Anliegen von älteren Menschen bestmöglich zu vertreten. Neben Beratung, Information und Betreuung der steirischen SeniorInnen, helfen diese Organisationen auch dabei Altersarmut zu bekämpfen. Es wurde höchste Zeit, die Förderung zu valorisieren, um die Arbeit für die steirischen SeniorInnen zu stärken, deswegen haben wir die Landesregierung aufgefordert einen konkreten Vorschlag für die Erhöhung auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen.
Diese Gesetzesnovelle wurde heute beschlossen“, so Sozialsprecher Klaus Zenz. Die Erhöhung tritt mit dem 1. Jänner 2020 in Kraft.



