Drive-by-shooting in Schladming

Empfehlung Drive-by-shooting in Schladming
In der Nacht zum 12.1., wurde eine 21-Jährige aus dem Bezirk Liezen aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug mit Stahlkugeln aus einer CO2-Waffe beschossen.

Sie erlitt Hämatome im Bereich der Oberschenkel.

Beamte der Kriminaldienstgruppe Schladming forschten zwei verdächtige Salzburger, 17 und 19 Jahre alt, aus.

Die 21-Jährige gab bei der Anzeigeerstattung auf der Polizeiinspektion Schladming an, dass sie in Begleitung von zwei Freunden in der Pfarrgasse auf ein Taxi gewartet habe. Es näherten sich mehrere Fahrzeuge, die die Fahrgeschwindigkeit verringerten. Die 21-Jährige hörte mehrere Schussgeräusche und verspürte Schmerzen im Bereich der Oberschenkel. Sie vermutete, dass aus einem fahrenden PKW auf sie geschossen worden war.

Die 21-Jährige wurde nachweislich zumindest zweimal im Bereich der Oberschenkel getroffen, wodurch sie Hämatome erlitt. Konkrete Hinweise zum mutmaßlichen Täterfahrzeug konnte die Verletzte nicht machen. Sie glaubte lediglich, die beiden Anfangsbuchstaben des Kennzeichens erkannt zu haben. Im Verlauf von intensiven Ermittlungen, die gemeinsam mit der Polizeiinspektion Radstadt geführt wurden, konnten schließlich zwei Verdächtige aus Altenmarkt im Pongau ausgeforscht werden.

Im Zuge der Einvernahme zeigten sich die beiden zu den abgegebenen Schüssen geständig. Sie beschuldigten sich jedoch gegenseitig, tatsächlich geschossen zu haben. Beide gaben übereinstimmend an, dass zum Tatzeitpunkt eine CO2-Waffe verwendet wurde, die mit 4,5 mm-Stahlkugeln geladen war. Ein Motiv für die Tat konnten die beiden Salzburger nicht angeben. Es gab auch keinerlei Bezug zum Opfer.

Beim 17- und 19-Jährigen wurden CO2-Waffen sichergestellt. Auch die Tatwaffe der Marke Beretta und zwei Softguns wurden sichergestellt. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Verdächtigem vor den Schüssen auf die 21-Jährige auch eine Auslagenscheibe einer Trafik beschossen haben.

Gegen die beiden Salzburger wurde ein Waffenverbot ausgesprochen. Die beiden Verdächtigen werden wegen des Verdachtes der Körperverletzung und der Sachbeschädigung auf freiem Fuß an die Staatsanwalt Salzburg angezeigt werden.

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft werden sie wegen diverser waffenrechtlicher Delikte zur Anzeige gebracht.

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