Steiermark kein Magnet für Asylmissbrauch

LH-Stv. Manuela Khom LH-Stv. Manuela Khom
Bezahlkarte startet in der Steiermark

Mit dem Start der Einführungsphase der Bezahlkarte setzt die Steiermark einen zentralen Punkt aus dem Regierungsprogramm der Steirischen Volkspartei um. Die neue Sachleistungskarte für Asylwerber ersetzt Bargeldleistungen durch zweckgebundene Sachleistungen – ein Schritt, der laut Landeshauptmann-Stellvertreterin und geschäftsführender Landesparteiobfrau Manuela Khom vor allem eines klarstellen soll: „Die Steiermark darf für Asylwerber nicht attraktiver sein als andere Bundesländer.“'

Khom betont: „Die Steiermark ist ein hilfsbereites Land. Aber wir müssen sicherstellen, dass unsere Unterstützungsleistungen dort ankommen, wo sie gebraucht werden – und nicht bei Schleppern, Glücksspielautomaten oder für Zigaretten verwendet werden.“ Die neue Sachleistungskarte ermögliche es, gezielt nur Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen. Geldflüsse ins Ausland oder zu kriminellen Netzwerken sollen damit unterbunden werden.

Die politische Motivation dahinter ist klar: „Es geht um Fairness“, so Khom. „Warum sollte man in der Steiermark mehr Bargeld bekommen als in anderen Bundesländern? Unsere Sozialleistungen müssen gerecht und sinnvoll eingesetzt werden.“ Die Karte sei ein wichtiges Werkzeug einer klaren Migrationspolitik, die Integrationsbereitschaft belohnt und Missbrauch ausschließt.

Integration bedeute nicht nur Angebote, sondern auch klare Anforderungen. Khom macht deutlich: „Wer in der Steiermark leben will, hat sich ohne Wenn und Aber an unsere Gesetze, unsere Werte und unser Gesellschaftsmodell zu halten. Demokratie, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit sind nicht verhandelbar.“

Die Sachleistungskarte wird im Scheckkartenformat ausgegeben, ist personalisiert, fälschungssicher und mit einem PIN geschützt. Sie funktioniert nur in ausgewählten Regionen und bei bestimmten Händlern, wobei risikobehaftete Branchen wie Glücksspiel, Prostitution oder Tabakwaren explizit ausgeschlossen sind. Auch Bargeldbehebungen sind stark eingeschränkt – maximal 40 Euro pro Monat sind als sogenanntes „Taschengeld“ erlaubt, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

In spätestens 120 Tagen beginnt der schrittweise landesweite Rollout. Die Karte wird an alle Asylwerber ab dem 14. Lebensjahr ausgegeben, bei jüngeren Personen über die Eltern.

Fazit:
Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt die Steiermark ein deutliches Zeichen für eine restriktivere, aber gezieltere Asylpolitik. Die Maßnahme soll Missbrauch verhindern, Verwaltungsaufwand reduzieren und ein klares Bekenntnis zur Gerechtigkeit im Sozialsystem unterstreichen.

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