Täglich Neues: Die Regeln beim Wirt

Oma würde sagen: Do woaß die Rechte nit, wos die Linke tuat.


Gemeint sind dabei aber nicht irgendwelche politische Gruppierungen, sondern dieser Spruch bezieht sich ganz einfach auf ein chaotisches Arbeiten. Wenn mit der Rechten Hand eher gegen die Linke gearbeitet wird, anstatt mit beiden Händen zusammen.
Bei den letzten Entscheidungen und Vorgaben bezüglich der Corona - Sicherheit in Gasthäusern ist viel Chaos und Verunsicherung dabei. Man muss davon ausgehen, dass bei mancher Husch – Pfusch Bestimmung die „C-Garnituren“ der Entscheidungsträger gewerkelt haben.
Nachdem in Aussendungen die Gastronomen darauf hingewiesen wurden, dass jegliche Konsumation an den Theken oder im Lokal stehend zu unterlassen seien, gibt es jetzt von der Wirtschaftskammer eine neue Variante.

Nach dieser neuen Version darf sehr wohl am Tresen, bzw. an der Theke (auch Essen) konsumiert werden. Jedoch mit dem bekannten Mindestabstand. Lediglich nicht in unmittelbarer Nähe zur Schankanlage, zu Kaffeemaschinen, Durchreichen oder Gläserregalen.
 Das scheinen einige Schreibtischattentäter draufgekommen zu sein, dass speziell in kleinen „Tschecherln“ und Dorfwirtshäusern im Gegensatz zur „gehobenen Gastronomie“ der Großteil der Getränke eben dort konsumiert wird.

Hat das vielleicht auch mit dem Begriff „mangelnde Volksnähe“ zu tun?
Hat man da die Einwände und Sorgen der „Kleinen Wirte“ nicht erhört oder nicht ernst genommen?
Oder haben deren Standesvertretungen nicht sorgsam genug mitgearbeitet beim Erarbeiten der „neuen Regeln“?
Außerdem ist auch der Abstand zwischen den Tischen neu definiert worden:

Dieser muss nicht ein Meter breit sein, so die Wirtschaftskammer. Die Verordnung regelt lediglich, dass zwischen den Besuchergruppen, an einem Tisch (oder Theke) sitzen oder stehen, ein Mindestabstand von mindestens einem Meter bestehen muss. Der Mindestabstand ist somit nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person-am Nachbartisch“ zu bemessen, erläutert der Obmann der WK Fachgruppe Gastronomie, Stefen Sternad.

Alles klar? Kennen wir uns wieder aus? Oder sollen wir vor dem Genuss eines Feierabendgetränkes doch noch einen Schnellsiedekurs für Gasthausbesuche belegen?
Als hätten die Betreiber von Gastbetrieben nicht schon genügend Prügel vor die Füße bekommen, wurde in dieser Angelegenheit von offizieller Seite aus ziemlich dilettantisch agiert.
Trotzdem werden wir Gäste uns an die Anordnungen halten.
Weil wir vernünftig und gescheit sind. Auch noch nach dem 2. Seidl.
Weil wir gesund bleiben wollen.

Und weil wir „unserem“ Wirtn nicht noch mehr Probleme zuschanzen wollen, falls irgendwelche Gesundheitssheriffs hereinspazieren und einen auf wichtig machen. Oder missgünstige Mitmenschen Lust auf Anzeigen verspüren.

Otto S.

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