Schreckschusspistole, Elektroschocker oder Pfefferspray

Schreckschusspistole, Elektroschocker oder Pfefferspray BLO24
Bezirk Liezen: Man hört es vermehrt in Gesprächen, dass BürgerInnen im Bezirk daran denken, sich vor Übergriffen besser schützen zu wollen.


Nachweislich konnte man in der Hochzeit der Corona-Pandemie ein Ansteigen der häuslichen Gewalt feststellen. Des Öfteren musste die Exekutive schlichtend einschreiten, mitunter kam sie aber auch zu spät und ein Gewaltausbruch hatte bereits Spuren am Opfer hinterlassen – an dessen Körper und Seele. Aber nicht nur bei Opfern häuslicher Gewalt steigt der Wunsch, sich im Ernstfall besser schützen zu wollen.

Auch Spaziergänger und Spaziergängerinnen, hegen in letzter Zeit vermehrt das Bedürfnis nach Selbstschutz, wenn sie in den Abendstunden noch eine Runde durch IHRE Stadt spazieren wollen. Nicht selten trifft man dabei z.B. in Liezen an exponierten Stellen – Unterführung zum Bahnhof, am Bahnhofsgelände selbst, in der Ausseerstraße oder am Spielplatz hinter dem alten Friedhof und am Spielplatz gegenüber Städtischer Kindergarten – auf junge Männer, die dort Gruppen bilden. Aus Gesprächen wissen wir, das Mädchen und Frauen abends den Weg vorbei am Spielplatz hinter dem ehemaligen Polizeigebäude durch den alten Friedhof meiden.
Natürlich nähren Vorkommnisse, wie das Messerattentat im Mai eines Jugendlichen am Bahnhof in Liezen, oder vor Kurzem ein Schusswechsel vor einem Pub in der Ausseerstraße, die Angst bei den Bürgerinnen und Bürgern und manche stellen sich schon die Frage: „Ist es besser, wenn man in Liezen am Abend zu Hause bleibt?“. Das kann es doch nicht sein!

Dass die Exekutive nicht immer und überall präsent sein kann ist einleuchtend, also bleibt wohl nur, sich selbst für den eventuellen Ernstfall zu schützen. Für den Selbstschutz raten Teile der Polizei, Heinz Rainer – Büchsenmacher aus Liezen und wir von BLO24 zum Pfefferspray. Denn beim Elektroschocker muss man zu nahe an den Angreifer, während man mit dem Pfefferspray aus 1,5 Meter Entfernung abwehren kann. Von Schusswaffen oder Messern ist abzuraten.

Im Idealfall sollte man einer Konfrontation aus dem Weg gehen und lieber den Weg in die nächste Polizeidienststelle beschreiten, um die Beamten auf eine, Spaziergänger anpöbelnde Gruppe hinzuweisen.

Folgende Seite gibt einen Überblick über das Waffenrecht in Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht.html

Grundsätzlich aber gilt:
§ 1.
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen … Somit sind auch die im Bericht angeführten Gegenstände als Waffen i.S. des WaffG zu werten (sofern es sich nicht um verbotene Waffen handelt)
§ 11.
Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten. Daraus ergibt sich als Umkehrschluss, dass alle Personen über 18 Jahren freie Waffen erwerben, besitzen und führen dürfen, wenn nicht ein behördliches Waffenverbot auferlegt ist.

Das österreichische Waffenrecht ist allerdings sehr komplex:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

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