Wurde ihr Lohnzettel für 2019 schon übermittelt?

Wurde ihr Lohnzettel für 2019 schon übermittelt? Foto: Hans Rohmann
Probleme bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Dazu ein Posting des Bundesministeriums für Finanzen auf Facebook:
Zurzeit erreichen das Finanzamt viele Anfragen zur Bearbeitungsdauer der Arbeitnehmerveranlagung. Natürlich möchten Sie das Geld, das Sie durch eine mögliche Steuergutschrift gegebenenfalls zurückbekommen, rasch auf Ihrem Konto sehen. Grundsätzlich hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Faktoren ab. Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Finanzverwaltung alle nötigen Daten vorliegen.

Arbeitgeber hatten gesetzlich bis Ende Februar 2020 Zeit für die elektronische Übermittlung Ihres Lohnzettels für 2019. Die gleiche Frist gilt auch für Organisationen, um der Finanz Informationen über Ihre 2019 gespendeten Beiträge (auch Kirchenbeiträge) zu melden.
Grundsätzlich laden die Unternehmen keine Lohnzettel direkt in FinanzOnline hoch, sondern bringen die Daten über ELDA - ein Service der Sozialversicherung – ein. Diese Daten bekommt dann die Finanzverwaltung.

Leider gibt es beim Service ELDA hinsichtlich dieses Vorgangs bei einigen Fällen technische Probleme, weshalb die Daten der Finanzverwaltung noch nicht vorliegen. In anderen Fällen wurden Lohnzettel tatsächlich noch nicht übermittelt. Wir haben in all diesen Belangen bereits mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen, damit eine komplette und fehlerfreie Übermittlung so rasch wie möglich erfolgen kann.

Der überwiegende Anteil der Lohnzettel-Übermittlungen ging wie üblich ungehindert von statten.

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