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    Abschiebung ausländischer Straftäter erleichtern


    „Haft in der Heimat“
    Abschiebung ausländischer Straftäter erleichtern
    AI
    28. September 2026

    Die Bundesregierung plant Änderungen im österreichischen Strafvollzug. Ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht sollen künftig nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe auch ohne ihre Zustimmung abgeschoben werden können. Gleichzeitig soll ein erweiterter Strafaufschub für Personen in Berufsausbildung die Resozialisierung unterstützen.

    Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty präsentierten die geplanten Änderungen nach dem Ministerrat am 22. September. Die Maßnahmen sind Teil der Strafvollzugsnovelle 2026 und sollen unter anderem Österreichs Justizanstalten entlasten.

    Abschiebung künftig auch ohne Zustimmung

    Ein wesentlicher Punkt betrifft ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll eine Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte der Strafhaft künftig auch dann möglich sein, wenn die betroffene Person nicht zustimmt. Bislang konnte die fehlende Zustimmung eine solche Außerlandesbringung verhindern.

    Innenminister Gerhard Karner bezeichnet die geplante Regelung als Teil einer konsequenten Asyl- und Rückführungspolitik. Damit solle zugleich der Strafvollzug entlastet werden.

    „Haft in der Heimat“

    Die Bundesregierung will zudem stärker darauf setzen, dass ausländische Straftäter ihre weitere Haft in ihrem Herkunftsland verbüßen beziehungsweise nach Erreichen der gesetzlichen Voraussetzungen aus Österreich abgeschoben werden können.

    Die Regierung verbindet damit das Ziel, die hohe Belegung der österreichischen Justizanstalten zu reduzieren und gleichzeitig die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu erleichtern.

    Ausbildung soll zweite Chance ermöglichen

    Neben strengeren Regelungen bei Abschiebungen sieht das Paket auch Maßnahmen zur Resozialisierung vor. Verurteilte, die sich in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis befinden, sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Strafaufschub von bis zu zwei Jahren erhalten können.

    Damit soll ermöglicht werden, eine begonnene Berufsausbildung fortzuführen und die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen. Justizministerin Anna Sporrer verwies in diesem Zusammenhang auf die hohe Belegung der Justizanstalten und die Bedeutung erfolgreicher Resozialisierung.

    Gesetzesänderung liegt im Parlament

    Nach dem Beschluss im Ministerrat befindet sich die Strafvollzugsnovelle 2026 nun im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzesentwurf wurde dem Nationalrat vorgelegt und soll neben den erleichterten Abschiebungen weitere Änderungen im Strafvollzugsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und in der Strafprozessordnung bringen.

    Die Bundesregierung verfolgt mit dem Paket mehrere Ziele: Justizanstalten sollen entlastet, Probleme im Strafvollzug reduziert und die Rückführung ausländischer Straftäter ohne Aufenthaltsrecht erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Ausbildung und Resozialisierung ausgebaut werden.


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