Großes Bundesliga Spiel in Graz
Am Sonntag, dem 23. November 2025, trifft der SK Puntigamer Sturm Graz um 14.30 Uhr in der Merkur Arena auf den LASK. Aufgrund der erwarteten Besucherzahlen und zur Gewährleistung eines sicheren Veranstaltungsablaufs richtet die Landespolizeidirektion Steiermark gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen umfangreichen Sicherheitsbereich rund um das Stadion ein. Die Verordnung tritt am Spieltag von 11.00 bis 18.00 Uhr in Kraft.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge:
Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr.-Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – weiter Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – anschließend Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – weiter Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – quer über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Bereichs können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen oder bereits begangen haben. Betroffenen Personen ist das Betreten des Sicherheitsbereichs untersagt. Verstöße gegen dieses Betretungsverbot stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro oder – bei Uneinbringlichkeit – mit Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu vier Wochen geahndet werden.
Personen, die trotz Abmahnung weiterhin in strafbare Handlungen verwickelt sind oder sich weigern, den Bereich zu verlassen, können festgenommen werden.



