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Aktualisiert: 23. Okt. 2026 - 11:49
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    Neue Wohnunterstützung stärkt die Steirer


    Mit der zweiten Novelle des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes (StWUG) setzt die Landesregierung einen weiteren Meilenstein für mehr soziale Treffsicherheit und Fairness.
    Neue Wohnunterstützung stärkt die Steirer
    © ÖVP
    09. Oktober 2025

    Ziel der „Wohnunterstützung neu“ ist es, jene Menschen gezielter zu unterstützen, die in der Steiermark leben, arbeiten und ihren Beitrag zur Gemeinschaft leisten.

    „Die Wohnunterstützung ist für viele Steirerinnen und Steirer eine wichtige Hilfe in schwierigen Lebenssituationen“, betont VP-Sozialsprecherin Klaudia Stroißnig. „Mit der Reform stellen wir sicher, dass diese Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig fordern wir auch einen Beitrag von jenen ein, die zu uns gekommen sind – etwa durch das Erlernen der deutschen Sprache oder die Aufnahme einer Arbeit.“

    Fünf Jahre Aufenthalt als Voraussetzung

    Künftig besteht Anspruch auf Wohnunterstützung nur mehr bei einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Für Drittstaatsangehörige kommen zusätzliche Kriterien hinzu: ausreichende Deutschkenntnisse sowie ein Beitragsnachweis (mindestens 54 Monate Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate).
    Subsidiär Schutzberechtigte sind künftig nicht mehr bezugsberechtigt, da sie bereits durch die Grundversorgung abgesichert sind.

    Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderung

    Ein besonderer Fortschritt der Reform betrifft Menschen mit Behinderung: Ihr persönliches Budget wird künftig nicht mehr als Einkommen gewertet, wodurch sie stärker profitieren. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Eigenständigkeit für Menschen mit Behinderung“, so Stroißnig.

    Missbrauch verhindern, Treffsicherheit erhöhen

    Die Novelle bringt zudem verkürzte Meldefristen bei Änderungen der Einkommensverhältnisse, um Missbrauch vorzubeugen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

    „Mit der neuen Wohnunterstützung schaffen wir ein System, das gerecht, zukunftsorientiert und solidarisch ist“, fasst Stroißnig zusammen. „Wir helfen jenen, die Hilfe brauchen – und stärken zugleich das Vertrauen in die soziale Verantwortung unseres Landes.“


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    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.


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