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Aktualisiert: 24. Okt. 2026 - 08:30
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    Wichtige Informationen zum Jahreswechsel


    Steiermark: Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel informiert die steirische Polizei über das sensible Thema der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen.
    Wichtige Informationen zum Jahreswechsel
    © LPD
    29. Dezember 2024

    Besonders im Fokus stehen die Gefahren und rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Ein dringender Appell wird an die Bevölkerung gerichtet: Gesetzliche Verbote sind strikt einzuhalten, und die Risiken im Umgang mit Pyrotechnik dürfen nicht unterschätzt werden. Eigenverantwortung und Vernunft jedes Einzelnen sind dabei von zentraler Bedeutung.

    Illegale Pyrotechnik: Polizei setzt auf Appelle und Kontrollen
    Auch in diesem Jahr erwartet die steirische Polizei vermehrte Einsätze im Zusammenhang mit der unerlaubten Verwendung von Pyrotechnik. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vollständige Überwachung aller Verstöße kaum möglich ist. Dennoch müssen Personen, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

    Gesetzesverstöße können nicht nur durch Polizeikontrollen, sondern auch durch private Anzeigen oder dienstliche Wahrnehmungen während des Streifendienstes festgestellt werden. Die drohenden Strafen sind empfindlich hoch: Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro sowie der Verfall der betroffenen Gegenstände sind möglich.

    Gefahren und Verantwortung
    Die Polizei mahnt eindringlich zur Vorsicht: Neben den rechtlichen Folgen birgt der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik erhebliche Gefahren. Jahr für Jahr ereignen sich schwere Unfälle mit Verletzungen, die vermeidbar wären. Darüber hinaus leiden auch Tiere und die Umwelt erheblich unter der Lärmbelastung und Schadstoffemission, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden.

    Empfehlungen der Polizei
    Um Verletzungen und Gesetzesübertretungen zu vermeiden, gibt die Polizei folgende Empfehlungen:

    Hohe Gefährlichkeit illegaler Pyrotechnik: Finger weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.
    Kauf bei gewerblichen Händlern: Pyrotechnik sollte ausschließlich bei autorisierten und nationalen Händlern erworben werden.
    Verwendungsverbote beachten: Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2 bis F4 ist im Ortsgebiet und in der Nähe von Menschenansammlungen verboten.
    Sicherer Umgang mit erlaubter Pyrotechnik: Auch bei zugelassenen Feuerwerkskörpern sind Sicherheitsvorkehrungen zwingend einzuhalten.
    Notruf bei Verletzungen oder Gefahren
    Die steirische Polizei betont: Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Verletzungen oder gefährlichen Situationen kommen, zögern Sie nicht, den Notruf zu wählen. Die Telefonnummern 144 (Rettung) und 133 (Polizei) stehen rund um die Uhr bereit, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.

    Mit dieser umfassenden Information möchte die Polizei Steiermark dazu beitragen, einen sicheren und verantwortungsbewussten Jahreswechsel zu gewährleisten. Jeder Einzelne trägt Verantwortung – für sich, andere und die Umwelt.


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    Preisbasis: ct/kWh. Strom = Börsenpreis netto (ohne Netzentgelte, exkl. USt.); Gas = Haushalts-Gesamtpreis; Heizöl und Pellets = Endkundenpreise inkl. USt. Datenstände können voneinander abweichen.


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